Liebe SchülerInnen und liebe Eltern,
seit gestern gibt es eine neue Verfügung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern zur Einführung der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Die Maskenpflicht gilt ab dem 05.08.2020 für den Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ab der 5. Jahrgangsstufe. In den definierten Gruppenbereichen (auch Pausenbereichen) und während des Unterrichts besteht keine Verbindlichkeit zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Bei Verlassen der Gruppenbereiche, auf dem Weg zu Essen, Musikraum, Werkstatt, Kunstraum oder auf den Wegen zu Sport sind auf dem FSG-Gelände Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen.
Eltern und BesucherInnen müssen mit Betreten des Schulgeländes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.