Wir freuen uns, dass ihr euch für die Freie Schule Güstrow interessiert und ihr euer Kind an unserer Schule anmelden möchtet.

Wir möchten uns während des Aufnahmeverfahrens Zeit für euch und euer Kind nehmen, damit ihr euch vor der endgültigen Entscheidung, ein Bild machen könnt, was euer Kind und euch als Eltern an unserer Schule erwartet. Dafür haben wir zwei unterschiedliche Verfahren entwickelt, die ihr hier nachlesen könnt.


EinschülerInnen 

  1. Gebt den Aufnahmeantrag inklusive ausgefüllten Fragebogen ein Jahr vor der geplanten Einschulung (bis spätestens 30.6.) im Büro der Schule ab. Dies ist auch als E-Mail oder per Post möglich.  
  1. Wir laden einige Familien zu uns in die Schule zu einer Eltern-Kind-Schule ein, da es weniger Schulplätze als Anmeldungen an unserer Schule gibt.  An diesem Tag haben wir Gelegenheit uns gegenseitig kennenzulernen. Damit euer Kind mit Freude und Erfolg an unserer Schule lernen kann, ist es von großer Bedeutung, dass 
  • beide Elternteile von unserer Arbeitsweise überzeugt sind und 
  • Eltern und TeamerInnen vertrauensvoll und eng zusammenarbeiten.  

Nutzt bitte diesen Tag, um zu prüfen, ob wir als Schule für euch geeignet sind. 

Alle Familien, die nicht zur Eltern-Kind-Schule eingeladen wurden, können nicht aufgenommen werden. Erhaltet ihr keine Einladung, entspricht dies einer Absage.  

  1. Die Entscheidung, welche Kinder wir aufnehmen, wird gemeinsam im Team getroffen. Alle Teilnehmer der Eltern-Kind-Schule erhalten eine Zu- oder Absage für die Einschulung ihres Kindes per Post bis zum 31.12.   

Aufnahme von Kindern in Kl. 2 bis 10+ 

  1. Bitte gebt den Aufnahmeantrag inklusive ausgefüllten Fragebogen im Büro der Schule ab. Dies ist auch als E-Mail oder per Post möglich. 
  1. Es wird ein persönliches Gespräch vereinbart. Wenn es keine Aufnahmemöglichkeit in der gewünschten Jahrgangsstufe gibt, können wir nur die Warteliste anbieten. 
  1. Das Kind hospitiert dann 3 bis 5 Tage in der entsprechenden Jahrgangsgruppe. 
  1. Es gibt ein Auswertungsgespräch nach der Hospitation – mit dem Kind und den Eltern. Auch Elternvertreter sind dazu eingeladen. 
  1. Auf der Schulkonferenz wird die Entscheidung über die Aufnahme neuer Schüler getroffen. Stimmberechtigt sind ElternvertreterInnen, SchülervertreterInnen, TeamvertreterInnen und der Vorstand des Trägervereins.  

Ihr erhaltet nach der Schulkonferenz zeitnah eine Zu-oder Absage.